Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.2003 - 8 AV 1.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,30694
BVerwG, 26.11.2003 - 8 AV 1.03 (https://dejure.org/2003,30694)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2003 - 8 AV 1.03 (https://dejure.org/2003,30694)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2003 - 8 AV 1.03 (https://dejure.org/2003,30694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,30694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.11.2000 - 5 B 65.00

    Prozessrecht - Gegenvorstellung; Frist; Frist für Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 AV 1.03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Gegenvorstellungen gegen einen Beschluss, durch den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen ist, aus Rechtsgründen ausgeschlossen (BVerwG, Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 5 B 65.00 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 58 = NJW 2001, 1294 m.w.N.).

    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch rechtskräftige Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 5 B 65.00 - m.w.N.) oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (vgl. BFH, Beschlüsse vom 21. April 1997 - V R 22, 23/93 - <BFH/NV 1998, 32>; vom 22. März 1999 - V S 3/99 - <BFH/NV 1999, 1235> und vom 27. Juli 1999 - VII B 300/98 - <BFH/NV 2000, 67 f.>) zustande gekommen sind oder sie jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehren (vgl. neben den vorzitierten Beschlüssen des Bundesfinanzhofs BGH, Beschluss vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - <BGHZ 130, 97, 99>), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Folglich gilt die in § 93 Abs. 1 BVerfGG für die Verfassungsbeschwerde vorgesehene Monatsfrist nach ihrem Sinn und Zweck gleichsam kraft Vorwirkung auch für das der Verfassungsbeschwerde vorgelagerte fachgerichtliche Selbstbereinigungsverfahren (BVerwG, Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 5 B 65.00 - m.w.N.).

    Dies gilt - ebenso wie bei der Verfassungsbeschwerde - auch dann, wenn über diese Frist nicht belehrt wurde (BVerwG, Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 5 B 65.00 - ).

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 AV 1.03
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch rechtskräftige Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 5 B 65.00 - m.w.N.) oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (vgl. BFH, Beschlüsse vom 21. April 1997 - V R 22, 23/93 - <BFH/NV 1998, 32>; vom 22. März 1999 - V S 3/99 - <BFH/NV 1999, 1235> und vom 27. Juli 1999 - VII B 300/98 - <BFH/NV 2000, 67 f.>) zustande gekommen sind oder sie jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehren (vgl. neben den vorzitierten Beschlüssen des Bundesfinanzhofs BGH, Beschluss vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - <BGHZ 130, 97, 99>), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95

    Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 AV 1.03
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch rechtskräftige Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 5 B 65.00 - m.w.N.) oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (vgl. BFH, Beschlüsse vom 21. April 1997 - V R 22, 23/93 - <BFH/NV 1998, 32>; vom 22. März 1999 - V S 3/99 - <BFH/NV 1999, 1235> und vom 27. Juli 1999 - VII B 300/98 - <BFH/NV 2000, 67 f.>) zustande gekommen sind oder sie jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehren (vgl. neben den vorzitierten Beschlüssen des Bundesfinanzhofs BGH, Beschluss vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - <BGHZ 130, 97, 99>), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BFH, 29.04.1997 - VII R 109/96

    Voraussetzung des Vorliegens des Revisionsgrundes der Verletzung rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 AV 1.03
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch rechtskräftige Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 5 B 65.00 - m.w.N.) oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (vgl. BFH, Beschlüsse vom 21. April 1997 - V R 22, 23/93 - <BFH/NV 1998, 32>; vom 22. März 1999 - V S 3/99 - <BFH/NV 1999, 1235> und vom 27. Juli 1999 - VII B 300/98 - <BFH/NV 2000, 67 f.>) zustande gekommen sind oder sie jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehren (vgl. neben den vorzitierten Beschlüssen des Bundesfinanzhofs BGH, Beschluss vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - <BGHZ 130, 97, 99>), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BFH, 27.07.1999 - VII B 300/98

    Unzulässige Gegenvorstellung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 AV 1.03
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch rechtskräftige Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 5 B 65.00 - m.w.N.) oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (vgl. BFH, Beschlüsse vom 21. April 1997 - V R 22, 23/93 - <BFH/NV 1998, 32>; vom 22. März 1999 - V S 3/99 - <BFH/NV 1999, 1235> und vom 27. Juli 1999 - VII B 300/98 - <BFH/NV 2000, 67 f.>) zustande gekommen sind oder sie jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehren (vgl. neben den vorzitierten Beschlüssen des Bundesfinanzhofs BGH, Beschluss vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - <BGHZ 130, 97, 99>), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BFH, 22.03.1999 - V S 3/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 AV 1.03
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch rechtskräftige Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 5 B 65.00 - m.w.N.) oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (vgl. BFH, Beschlüsse vom 21. April 1997 - V R 22, 23/93 - <BFH/NV 1998, 32>; vom 22. März 1999 - V S 3/99 - <BFH/NV 1999, 1235> und vom 27. Juli 1999 - VII B 300/98 - <BFH/NV 2000, 67 f.>) zustande gekommen sind oder sie jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehren (vgl. neben den vorzitierten Beschlüssen des Bundesfinanzhofs BGH, Beschluss vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - <BGHZ 130, 97, 99>), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BFH, 22.03.1999 - V S 2/99
    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 8 AV 1.03
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch rechtskräftige Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 5 B 65.00 - m.w.N.) oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (vgl. BFH, Beschlüsse vom 21. April 1997 - V R 22, 23/93 - <BFH/NV 1998, 32>; vom 22. März 1999 - V S 3/99 - <BFH/NV 1999, 1235> und vom 27. Juli 1999 - VII B 300/98 - <BFH/NV 2000, 67 f.>) zustande gekommen sind oder sie jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehren (vgl. neben den vorzitierten Beschlüssen des Bundesfinanzhofs BGH, Beschluss vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - <BGHZ 130, 97, 99>), bedarf hier keiner Entscheidung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht